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AGB's zum Partnerprogramm
§1 Allgemeines
Die folgende Vereinbarung für die Teilnahme am Partnerprogramm auf
www.software-construction.de wird geschlossen zwischen
Software Construction
Adelsbergstraße 216A
09127 Chemnitz
Deutschland
im folgenden "Betreiber" genannt, und Ihnen, im folgenden "Partner" genannt.
Es gelten die in unserem Partnerprogramm enthaltenen Bedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen erkennen wir nicht an, es sei denn, sie werden von uns schriftlich bestätigt.
§2 Partner
Der Partner wirbt auf seiner Website für die vom Betreiber entwickelte Software. Der Betreiber zahlt dem Partner dafür eine Provision. Dazu muss sich der Partner zuvor beim Betreiber anmelden. Die korrekte technische Einbindung liegt in Verantwortung des Partners.
Ein Anspruch auf Provision entsteht, wenn der Partner für den Betreiber eine Bestellung vermittelt und der Käufer die Zahlung vollständig geleistet hat.
§3 Auszahlung der Provision
Ausgezahlt werden Beträge ab 15 Euro. Die Provision wird mittels Überweisung ausgezahlt. Partner-Guthaben werden nicht verzinst. Ohne Vorlage eines gültigen deutschen Gewerbescheins wird die Mehrwertsteuer der Provision abgezogen.
§5 Verschiedenes
Der Gerichtsstand ist Chemnitz.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was der Partner oder Betreiber gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss der Vereinbarung diesen Punkt bedacht hätten.
Der Versuch, das Partnerprogramm auf irgendeine Art und Weise zu manipulieren, führt automatisch zur sofortigen Sperrung des Partners, inkl. seines Guthabens.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Grund einen Partner aus dem Dienst zu sperren. Allen Partnern wird das Recht eingeräumt, jederzeit und ohne Grund die Partnerschaft zu beenden.
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